Forschungsprojekt |
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Neuentwicklung eines Behälter-/Verpackungssystems zur gesetzeskonformen Sammlung und Beförderung von Bildschirmaltgeräten | ||||
Am
24. März 2006 ist das Gesetz über das
Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von
Elektro- und
Elektronikgeräten (ElektroG) in Kraft getreten, mit dem die
EU-Richtlinien 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung
bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte
und 2002/96/EG
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog.
WEEE-Richtlinie) in
deutsches Recht umgesetzt wurden (WEEE: Waste Electrical and Electronic
Equipment – Elektro- und Elektronik-Altgeräte). Die Sammlung und Bereitstellung der Altgeräte erfolgen in Deutschland aufgrund § 9 Abs. 4 ElektroG zur Verringerung des logistischen Aufwandes in fünf Sammelgruppen. Um eine geordnete Verwertung und die gesetzlich geforderte Überprüfung auf Wiederverwendbarkeit der Altgeräte durchführen zu können, gibt das ElektroG für diese fünf Gruppen nicht nur Mindestverwertungsquoten vor, sondern präzisiert auch, wie die Altgerätesammlung zu erfolgen hat und welche Mindestanforderungen die hierbei zum Einsatz kommenden Sammelbehälter erfüllen müssen. Trotz dieser klaren Vorgaben hat sich nach Inkrafttreten des ElektroG bei der Sammelgruppe 3 (insbesondere bei Bildschirmgeräten) mangels geeigneter Behältersysteme eine Entsorgungspraxis etabliert, die in vielen Punkten den Vorgaben des Gesetzes widerspricht. So werden Bildschirmgeräte i. d. R. weder separat noch bruchsicher erfasst (siehe Abbildung 1), die Geräte werden oft durch unsachgemäße Transport- und Umladevorgänge beschädigt und zuletzt werden volle Sammelcontainer beim Erstbehandler i.d.R. abgekippt, so dass es insgesamt zu erheblichen Beschädigungen der angelieferten Geräte kommt. Abbildung 1: Keine separate und bruchsichere Erfassung der Geräte der Sammelgruppe 3 Dies
führt nicht nur zu einem
erhöhten Zerstörungsgrad, sondern auch die Gefahr der
Freisetzung von
Schadstoffen, wie z. B. von Quecksilber, nimmt weiter zu (vgl.
Abbildung 2).
Das Ziel des
Forschungsprojektes ist
die Ermittlung eines Anforderungsprofils und hierauf aufbauend die
Entwicklung eines Prototyps eines Behälter- bzw.
Verpackungssystems zur
gesetzeskonformen Sammlung und Beförderung von
Bildschirmaltgeräten
gemäß § 9 Abs. 4, 5, 9 ElektroG. Dieser zu
entwickelnde Ptototyp soll
erstmals zur einer zerstörungsfreien Sammlung und einer sich
anschließenden Beförderung von
Bildschirm-Altgeräten führen, so dass
diese ohne Umweltgefahren einer Wiederverwendung bzw. Verwertung im
Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zugeführt werden
können.
Abbildung 2: Typische Gerätebeschädigungen nach dem
Abkippen Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ gefördert und hat eine Laufzeit von 15 Monaten. Das Ziel des Forschungsprojektes ist die Ermittlung eines Anforderungsprofils und hierauf aufbauend die Entwicklung eines Prototyps eines Behälter- bzw. Verpackungssystems zur gesetzeskonformen Sammlung und Beförderung von Bildschirmaltgeräten gemäß § 9 Abs. 4, 5, 9 ElektroG. Dieser zu entwickelnde Ptototyp soll erstmals zur einer zerstörungsfreien Sammlung und einer sich anschließenden Beförderung von Bildschirm-Altgeräten führen, so dass diese ohne Umweltgefahren einer Wiederverwendung bzw. Verwertung im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zugeführt werden können. Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ gefördert und hat eine Laufzeit von 15 Monaten. |
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Projektpartner: | ||||
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