Forschungsprojekt
 
Neuentwicklung eines Behälter-/Verpackungssystems zur gesetzeskonformen Sammlung und Beförderung von Bildschirmaltgeräten

Am 24. März 2006 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) in Kraft getreten, mit dem die EU-Richtlinien 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte und 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt wurden (WEEE: Waste Electrical and Electronic Equipment – Elektro- und Elektronik-Altgeräte).

Die Sammlung und Bereitstellung der Altgeräte erfolgen in Deutschland aufgrund § 9 Abs. 4 ElektroG zur Verringerung des logistischen Aufwandes in fünf Sammelgruppen. Um eine geordnete Verwertung und die gesetzlich geforderte Überprüfung auf Wiederverwendbarkeit der Altgeräte durchführen zu können, gibt das ElektroG für diese fünf Gruppen nicht nur Mindestverwertungsquoten vor, sondern präzisiert auch, wie die Altgerätesammlung zu erfolgen hat und welche Mindestanforderungen die hierbei zum Einsatz kommenden Sammelbehälter erfüllen müssen.

Trotz dieser klaren Vorgaben hat sich nach Inkrafttreten des ElektroG bei der Sammelgruppe 3 (insbesondere bei Bildschirmgeräten) mangels geeigneter Behältersysteme eine Entsorgungspraxis etabliert, die in vielen Punkten den Vorgaben des Gesetzes widerspricht. So werden Bildschirmgeräte i. d. R. weder separat noch bruchsicher erfasst (siehe Abbildung 1), die Geräte werden oft durch unsachgemäße Transport- und Umladevorgänge beschädigt und zuletzt werden volle Sammelcontainer beim Erstbehandler i.d.R. abgekippt, so dass es insgesamt zu erheblichen Beschädigungen der angelieferten Geräte kommt.

Abbildung 1: Keine separate und bruchsichere Erfassung der Geräte der Sammelgruppe 3


Dies führt nicht nur zu einem erhöhten Zerstörungsgrad, sondern auch die Gefahr der Freisetzung von Schadstoffen, wie z. B. von Quecksilber, nimmt weiter zu (vgl. Abbildung 2).

Das Ziel des Forschungsprojektes ist die Ermittlung eines Anforderungsprofils und hierauf aufbauend die Entwicklung eines Prototyps eines Behälter- bzw. Verpackungssystems zur gesetzeskonformen Sammlung und Beförderung von Bildschirmaltgeräten gemäß § 9 Abs. 4, 5, 9 ElektroG. Dieser zu entwickelnde Ptototyp soll erstmals zur einer zerstörungsfreien Sammlung und einer sich anschließenden Beförderung von Bildschirm-Altgeräten führen, so dass diese ohne Umweltgefahren einer Wiederverwendung bzw. Verwertung im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zugeführt werden können.

Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ gefördert und hat eine Laufzeit von 15 Monaten.

Abbildung 2: Typische Gerätebeschädigungen nach dem Abkippen

Das Ziel des Forschungsprojektes ist die Ermittlung eines Anforderungsprofils und hierauf aufbauend die Entwicklung eines Prototyps eines Behälter- bzw. Verpackungssystems zur gesetzeskonformen Sammlung und Beförderung von Bildschirmaltgeräten gemäß § 9 Abs. 4, 5, 9 ElektroG. Dieser zu entwickelnde Ptototyp soll erstmals zur einer zerstörungsfreien Sammlung und einer sich anschließenden Beförderung von Bildschirm-Altgeräten führen, so dass diese ohne Umweltgefahren einer Wiederverwendung bzw. Verwertung im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zugeführt werden können.

Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ gefördert und hat eine Laufzeit von 15 Monaten.
 
 Projektpartner: 
ELPRO Elektronik-Produkt Recycling GmbH, Braunschweig Gebr. Koch GmbH & Co. KG, Lage Institut für Distributions- und Handelslogistik (IDH), Dortmund Dr. Brüning Engineering,
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